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für das Elektro-Fachhandwerk,
Planer und Bauherren
Seit Oktober 2016 gilt die neue DIN VDE 0100-443 für den Überspannungsschutz. Sie besagt, dass ein Überspannungsschutz zu installieren ist, wenn vorübergehende (transiente) Überspannungen sich auf folgende Bereiche auswirken:
1. Das menschliche Leben
(z.B. bei Gebäuden und Anlagen mit Betriebsmitteln für medizinische Zwecke oder Sicherheitsvorrichtungen).
2. Öffentliche Einrichtungen und Kulturbesitz
(Vorbeugen des Ausfalls von öffentlichen Diensten, Kommunikationszentren, Schulen, Museen, Kirchen etc.).
3. Gewerbe- oder Industrieaktivitäten
(Hotels, Banken, Industriebetriebe, Gewerbemärkte, landwirtschaftliche Betriebe etc.).
4. Brandgefährdete Gebäude
(Stallungen, Scheunen Betriebsstätten
für Holzbearbeitung etc.).