RoHS (Rev. 11)
In der Richtlinie 2002/95/EG, bekannt als RoHS-Richtlinie (“Restriction of Hazardous Substances“) des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe wird festgelegt, welche Substanzen in Elektro- und Elektronikgeräten ab dem 1. Juli 2006 nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.
Die europäische Richtlinie 2011/65/EU vom 8. Juni 2011, bekannt als die “Neufassung der RoHS-Richtlinie“ oder “RoHS II“, behält diese Einschränkungen bei und erweitert den Geltungsbereich.